Führerscheinklasse BE
Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber entweder die Fahrerlaubnis der Klasse B schon besitzt oder die Ausbildung der Klasse BE parallel zur Klasse B absolviert.
Seit dem 01.01.1999 ist festgelegt, dass man einen speziellen Führerschein zum Ziehen von Anhänger benötigt. Folgende Anhänger darf man mit diesem Führerschein ziehen:
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
- Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse über der Leermasse des Pkw liegt.
Mit der Klasse 3 (dem Vorgänger der Klasse B) darf man alle einachsigen Anhänger, auch Tandemachsen mit dem Fahrzeug ziehen (Wohnwagen, Pferdetransporter).
Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- Sehtest
Anforderung
- Vorbesitz der Klasse B / BF 17
- Ein Mindestalter von 17 / 18 Jahren
- Eine Ausbildung in der Praxis
- Eine Prüfung im praktischen Teil
Pflichtstundenübersicht
Ausbildung | mit Vorbesitz Klasse B / BF17 |
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Pflichtstunden des Theorieunterrichts |
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- keine Theoretische Ausbildung vorgesehen - | |
Praktische Ausbildung |
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Mindestumfang der Sonderfahrten: | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 Fahrten |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 1 Fahrt |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 Fahrt |
Gesamt | 5 Fahrten |